Das Weinetikett fußt in Europa auf einem gesamteuropäischen Grundsystem auf dem dann in jedem Land eigene – meist historische – Klassifikationen aufgepfropft sind. Im ersten Teil unserer zweiteiligen Folge über Weinetiketten beschäftigen wir uns mit Deutschland. Da auch hierzulande das EU-Recht die Basis darstellt, fangen wir damit an. Öffnet Euch am besten einen der deutschen Weine aus dem Weinpaket der Webweinschule zur Lektüre, heute gibt es viel zu lernen.
Die Länder der EU haben ein einfaches System für den Bodensatz und die Basis des Weinsees geschaffen, das für Franzosen und Italiener keine Veränderungen auf dem Weinetikett bedeutete. Am untersten Ende der Qualitätsskala steht der Tafelwein. Während er in Spanien nach wie vor Vino de la Mesa und in Italien Vino da Tavola heißt, haben die Deutschen den Tafelwein offiziell in ‚Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung‘ oder schlicht (Deutscher) Wein umbenannt. Allzu tief möchten wir in dieses Thema gar nicht einsteigen, denn man kann es mit einem Wort zusammenfassen: ‚meiden!‘ Die nächste Kategorie ist der Landwein. Er hat das Recht eine Herkunftsbezeichnung auf dem Weinetikett zu tragen. Während damit in Italien die ‚ehrliche Basis’ für jeden Tag gekennzeichnet ist (als IGT = Indicazione Geografica Tipica), hat er sich in Deutschland nie durchgesetzt. Die nächste und letzte Gruppe sind die Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Diese Kategorie kennt Ihr auch von anderen Lebensmitteln, etwa Parmesan-Käse oder Serrano-Schinken. Und genau wie bei diesen können die jeweiligen Kontrollorgane festlegen, dass für die Verwendung dieses Gütezeichens mehr als nur die Herkunftskriterien erfüllt sein müssen. ‚Echter‘ Parmesan muss nicht nur aus bestimmten Regionen Norditaliens stammen, er muss auch mindestens 12 Monate reifen und darf dabei nur eine begrenzte Zahl Luftblasen entwickeln. Ähnliche Kriterien gibt es auch für Herkunftsweine. Deutschland verwendet eigentlich ein anderes System der Kennzeichnung und auch die berühmte Weinregion Bordeaux geht teilweise einen Sonderweg. Im EU-Weinrecht wurden daher sogenannte ‚traditionelle Begriffe‘ eingeführt, die zusätzlich oder anstatt der Herkunftsbegriffe auf dem Weinetikett verwendet werden können und es diesen Ländern und Regionen gestatten, ohne Bruch des EU-Rechts ihren Systemen treu zu bleiben.
Der wichtigste Hinweis für das Verständnis eines deutschen Labels ist ein technischer: Rechtlich betrachtet ist bei den deutschen Weinen das Rückenetikett das eigentliche Etikett. Das Gesetz regelt, was dort zwingend stehen muss. Die Vorderseite ist eine Werbefläche und weitgehend unreguliert. Wenn der Wein kein Rückenetikett hat, müssen die erforderlichen Informationen allerdings alle vorne mit drauf. Die Pflichtangaben auf einem Weinetikett sind: Herkunftsbezeichnung (notfalls ‚Deutscher Wein‘ s.o.), Alkohol, Mengenangabe in Litern und Hersteller/Abfüller. Letzteres ist in gewissem Maße eine Qualitätsaussage, denn nur, wenn der Erzeuger seine eigenen Trauben verarbeitet, steht dort Erzeugerabfüllung. Die Bezeichnung ‚Abfüller‘ auf einem Weinetikett bedeutet, dass der Wein aus gekauftem Material (Trauben, Most oder Wein) hergestellt ist. In der Regel sind Erzeugerabfüllungen der bessere Stoff. Daneben ist die Lot-Nummer und die Angabe einiger Allergene vorgeschrieben: Schwefel (‚Enthält Sulfite‘) ist quasi immer dabei, Kasein, Albumin etc. eher selten.
Die Qualitätspyramide in Deutschland lautet Tafelwein, der wie oben beschrieben nicht mehr so genannt wird, Landwein, Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, im Sprachgebrauch QbA abgekürzt und Prädikatswein. Letzterer weist zusätzlich sein Prädikat auf, in aufsteigender Reihenfolge: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Die letzten drei werden faktisch nur für süße Weine verwendet und deswegen später behandelt. Die Begriffe Classic und Selection sind ebenfalls Qualitätsstufen, die sich aber nicht durchgesetzt haben. Wir betrachten sie hier nicht weiter.
Qualitäts- und Prädikatsweine zeigen auf dem Weinetikett statt der Lot-Nummer eine Amtliche Prüfnummer, denn sie unterliegen einer behördlichen Kontrolle. Jeder dieser Weine ist sowohl in einem Labor getestet als auch von Menschen verkostet worden. Die Anforderungen zur Erlangung einer A.P. Nummer sind allerdings nicht hoch. Trotzdem sind wir von nun an Snobs: Was keine A.P. Nummer hat, kommt uns nicht ins Glas. Einfache QbA-Weine stellen auch bei den Spitzenerzeugern die Basis des Sortiments dar. Kaum ein Winzer, der nicht einen einfachen Wein in der Literflasche abfüllt, selbst der sogenannte ‚Gutswein‘ ist fast immer ein QbA.
Die Prädikate dürfen Weine auf dem Etikett führen, deren Trauben einen gewissen Reifegrad erlangt haben. Dabei beziehen sich die Vorgaben nur auf die Zuckerreife, gemessen in Grad Oechsle. Prädikatsweinmoste dürfen nicht vor der Gärung mit Zucker angereichert werden (QbA-Moste schon). Der gesamte Zucker stammt bei ihnen aus der Traube. Ein Kabinett ist ein Wein, der aus einem Most entsteht, der mindestens 73 Grad Oechsle hat, die Moste von Spätlese und Auslese haben 85 beziehungsweise 95 Grad Oechsle. Leichte Varianzen zwischen verschiedenen deutschen Anbaugebieten bestehen, sind aber marginal. Oechsle ist streng genommen ein Maß für die Dichte des Mostes, steht in keinem linearen Bezug zum Zuckergehalt. Für den Hausgebrauch merken wir uns aber: 1 Grad Oechsle sind zirka 2 Gramm Zucker und je höher das Oechslemaß, desto eher geht es in Richtung 2,5 Gramm. Ein Kabinett-Most hat zirka 150 Gramm Zucker pro Liter, einer für die Auslese um 220. Vollständig vergoren ergäbe das einen Wein mit 9,5 (Kabinett) beziehungsweise 13,0 Volumenprozent Alkohol. Leider können auch unreif schmeckende Trauben einen Most der Kabinett- oder Spätleseklasse ergeben. Das ist der Hauptkritikpunkt am Prädikatssystem für das Weinetikett.
Trotz aller Schwächen bietet die Klassifikation Anhaltspunkte mit denen man den Flascheninhalt anhand des Weinetiketts einschätzen kann, bevor der Korkenzieher zum Einsatz kommt: Ein Kabinett ist ein leichter Wein, eine Spätlese eher schwer und eine Auslese ein ziemlicher Brummer.
Die drei wichtigsten Angaben auf dem Weinetikett, die den Geschmack am besten beschreiben, sind allesamt fakultativ, also freiwillig: Jahrgang, Rebsorte und Geschmacksrichtung. Glücklicherweise entführen wir Euch gerade in eine Welt der Weine, in der auf jeder Flasche (Ausnahme Sekt) mindestens der Jahrgang steht – sonst: Finger weg!
Die Rebsorte schreibt ebenfalls jeder vernünftige Winzer auf die Flasche, außer er füllt eine Cuvèe hinein. Da maximal zwei Rebsorten auf dem Weinetikett stehen dürfen, ist es dann lediglich Gehorsam, wenn er es bleiben lässt. Bei der Geschmacksrichtung wird es knifflig. Bei den besseren Winzern Deutschlands hat es sich durchgesetzt, dass sie ‚trocken‘ auf das Etikett schreiben, wenn der Wein trocken ist und nichts, wenn er süß schmeckt – allerdings nur bei Weißweinen. Bei Rotweinen ist es anders herum, wenngleich in Deutschland niemand ‚süß‘ auf ein Weinetikett schreibt, sondern ‚lieblich‘. Die Begriffe halbtrocken’ und ‚feinherb‘ kennzeichnen leicht süße Weine. Wir kümmern uns später um diese.
Eine weitere freiwillige Angabe auf dem Weinetikett ist die genaue Lage, aus der der Wein stammt, also etwa: Monzinger Frühlingsplätzchen oder (jetzt kriegt Ihr das volle Programm!) Kröver Nacktarsch, Wachenheimer Gerümpel, Zeller Schwarze Katz, Kleinbottwarer Süßmund und Forster Ungeheuer. Einige dieser Lagen liefern verlässlich Spitzenqualitäten (etwa das Frühlingsplätzchen) andere sind eher berüchtigt (vor allem der Nacktarsch), die meisten geben nur in Verbindung mit dem Namen des Erzeugers einen brauchbaren Hinweis auf die Qualität.
Was wie ein zumindest rudimentär aussagekräftiges System zur Beschreibung des Inhaltes deutscher Weinflaschen aussieht, ist in der Praxis längst von vielen Ausnahmen und Rebellen sturmreif geschossen. Ja, es ist gemein Euch erst diesen langen Text lesen zu lassen um Euch hinterher zu sagen, dass sich in der Praxis mehr als die Hälfte der guten Deutschen Winzer von diesem System verabschiedet hat. Kleiner Trost: etwa 200 von ihnen haben ein eigenes System entwickelt, das ziemlich gut beherrschbar ist und das wir Euch zur Belohnung jetzt noch erklären.
Die Mitglieder des privatwirtschaftlich organisierten ‚Verbands Deutscher Prädikatsweingüter‘ (VDP) haben sich eine Klassifikation nach dem Vorbild des Burgunds gegeben. Sie arbeiten mit vier Qualitätsstufen für trockene Weine: Gutswein, Ortswein, Erste Lage, Große Lage. Dabei steht auf dem Vorderetikett des Gutsweines normalerweise nur der Erzeuger, die Rebsorte und das Gebiet etwa ‚Robert Weil, Riesling trocken, Rheingau‘. Einige haben zusätzlich einen Markennamen. Die nächste Stufe sind die sogenannten Ortsweine, sie tragen auf dem Weinetikett den Namen des Ortes, aus dessen Lagen sie stammen. Hat ein Winzer Weinberge in mehreren Orten, füllt er in der Regel mehrere Ortsweine. So bietet das Weingut Balthasar Ress einen Hattenheimer Riesling, einen Oestricher Riesling und einen Rüdesheimer Riesling. Obwohl die drei Dörfer einen Steinwurf voneinander entfernt sind, schmecken die Weine jedes Jahr unterschiedlich und haben eigene Charakteristiken. Die dritte Stufe sind sogenannte ‚Erste Lagen‘, was direkt von den burgundischen ‚Premier Crus‘ abgeschaut ist. Diese Lagen sind Weinberge, deren Erzeugnisse so gut sind, dass sie einzeln abgefüllt und mit dem Lagennamen versehen werden. Welche Lagen sich für diese Weihen qualifizieren, hat der Verband in einer internen Evaluation festgelegt. Die Königsklasse des VDP sind die Großen Gewächse, am Kürzel ‚GG‘ auf dem Etikett zu erkennen. Sie kommen aus den sogenannten Großen Lagen (analog den ‚Grand Crus‘ des Burgund), die auch auf dem Weinetikett benannt sind und die Jahr für Jahr Spitzenweine garantieren. Auch sie wurden vom Verband selbst nach ziemlich strengen Kriterien ausgewählt. Für die süßen Weine verwendet der VDP das oben beschriebene Prädikatssystem mit Kabinett, Spätlese und Co.. Eine Macke hat das Ganze noch: Einige trockene Spitzenweine, etwa aus exotischen Sorten, werden als Gutsweine deklariert, da sie durch das Raster fallen. Manch VDP-Gutswein aus der Rebsorte Chardonnay oder Silvaner kostet dann 30 Euro. Aber wer sich für solche Geschosse interessiert, hat meistens schon Erfahrung und kennt die Ausnahmen.
Die Mitglieder des VDP erkennt man an einem altmodischen Wappenadler auf der Kapsel ihrer Weine. Unter den Gutsweinen der Mitgliedsbetriebe finden sich noch ein paar Rohrkrepierer aber der Rest ist fast immer gehobenes Niveau. Die Ersten Lagen und GGs gehören zu den raren und teuren Weinen Deutschlands. Die Ortsweine sind der verlässliche Mittelbau. Zusammenfassend merkt Euch einfach folgendes: Adler auf der Kapsel und Prädikat auf dem Weinetikett: Dieser Wein ist süß. Adler auf der Kapsel und Ortsnamen auf dem Vorderetikett: Dieser Wein ist trocken, gut und sein Geld wert.
Mit dem Klick auf "Kommentar abschicken" erkläre ich mich mit der Speicherung meiner IP-Adresse im Zusammenhang mit meinem Kommentar einverstanden.
Schreibe einen Kommentar