Aus Vernatsch, in Deutschland Trollinger genannt, könne man auch mit viel Mühe keinen besonderen Wein keltern, schrieb Felix im Begleittext zu Folge 6 und fuhr fort: Diese Rebsorte ist auch bei uns heimisch und wir nennen sie Trollinger. Außerhalb Stuttgarter Weinfeste dürft Ihr den nur trinken, wenn niemand zuguckt. Da sind wir intolerant (und ignorieren die dreieinhalb guten Trollinger, die es auf der Welt gibt).
Das mochte Johannes Pfeifer vom Weingut Pfannenstielhof in Bozen nicht unkommentiert lassen und schickte ein Paket auf den Weg, Inhalt: drei Flaschen seines Vernatsch‘, eines Weines der unter dem Namen seiner DOC St. Magdalener Classico firmiert (Folge 12 erklärt, was es mit DOC auf sich hat). Pfeifer und seine Frau Margareth beglückwünschten uns zur Webweinschule, stellten aber auch klar, dass Sie unsere Aussage zum Vernatsch sehr schade fänden und forderten uns auf, den Wein einmal zu probieren.
Also öffnete Felix am Wochenende eine der drei Flaschen und siehe da, das ist definitiv einer der dreieinhalb guten Trollinger, die wir in Folge 5 ignoriert haben. In der Zwischenzeit gewannen die Pfeifers mit dem Wein sogar den Vernatsch Cup 2014. Es ist eine weitere Auszeichnung für den St. Magdalener, dessen 2009er-Ausgabe dereinst als erster Vernatsch die Höchstbewertung ‚drei Gläser’ in Italiens wichtigstem Weinführer, dem Gambero Rosso gewann – das ist als würde man es mit einem VW Polo bei einem Formel-Eins-Rennen aufs Sieger-Podest schaffen.
Der St. Magdalener Classico vom Pfannenstielhof bekehrt selbst Trollinger-Muffel zu dieser schwierigen Rebsorte und um ein wenig Wiedergutmachung für die Spötteleien zu betreiben bekehren wir jetzt zwei weitere Weinfreunde, verlosen also die übrig gebliebenen zwei Flaschen unter den Zuschauern der Webweinschule. Wer eine Flasche gewinnen will, der schreibe einfach einen Kommentar unter diesen Artikel oder unter den entsprechenden Eintrag auf unserer Facebookseite. Teilnahmeschluss ist Freitag, der 30. Mai 2014 20.00 Uhr (Zeitstempel des Kommentars zählt). Danach entscheidet das Los und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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